Erklärung zur Barrierefreiheit
Erik, deine Frage: Brauchst du das überhaupt?
Nach meiner Einschätzung nein – und zwar aus zwei voneinander unabhängigen Gründen. Erstens gilt die bekannte Pflicht zur „Erklärung zur Barrierefreiheit“ nur für öffentliche Stellen (Behörden, Ämter, Hochschulen). Du bist keine. Zweitens erfasst das seit dem 28.06.2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Websites, auf denen Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Auf deiner Seite kann man Kontakt aufnehmen und einen Suchwunsch hinterlegen – aber keinen Vertrag schließen. Zusätzlich nimmt das Gesetz Kleinstunternehmen ausdrücklich aus: unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz.
Warum die Seite dann da ist: Weil sie dir nützt, auch ohne Pflicht. Rund jeder zehnte Besucher hat eine Einschränkung – schlechte Augen, eine zittrige Hand, ein Handy in der Sonne. Wer deine Seite bedienen kann, ruft dich an. Und falls sich die Rechtslage oder dein Betrieb ändert, steht die Erklärung schon.
Für den Anwalt: Bitte die Beschäftigtenzahl gegenprüfen lassen – die kenne ich nicht, und an ihr hängt die Ausnahme. Dieser Kasten ist ein Hinweis an dich und gehört nicht auf die fertige Seite.
Wir möchten, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann – auch von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, eingeschränkter Beweglichkeit oder mit technischen Hilfsmitteln wie Vorleseprogrammen. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab. Sie beschreibt, was wir getan haben, und benennt offen, woran wir noch arbeiten.
Was bereits umgesetzt ist
- Lesbare Schriftgrößen und Kontraste. Die Farbkontraste sind nachgemessen und erreichen die Stufe AA der Richtlinie WCAG 2.2. Für kleine rote Schrift auf hellem Grund verwenden wir einen eigenen, etwas dunkleren Rotton – das reine Markenrot wäre zu schwach gewesen.
- Bedienung ohne Maus. Alle Menüs, Knöpfe, Schieberegler und Formulare lassen sich mit der Tastatur erreichen. Das jeweils angesteuerte Element ist sichtbar hervorgehoben.
- Rücksicht auf reduzierte Bewegung. Wenn Sie in Ihrem Betriebssystem eingestellt haben, dass Animationen reduziert werden sollen, verzichtet diese Seite auf Bewegung. Der Film auf der Startseite wird dann durch ein Standbild ersetzt.
- Beschreibungen für Bilder. Inhaltlich tragende Bilder haben einen Alternativtext, rein schmückende Bilder sind als solche gekennzeichnet, damit Vorleseprogramme sie überspringen.
- Verständliche Struktur. Überschriften sind in der richtigen Reihenfolge verschachtelt, sodass man sich mit einem Vorleseprogramm durch die Seite hangeln kann.
- Keine Zeitfallen. Nichts auf dieser Seite läuft ab, verschwindet von selbst oder muss innerhalb einer Frist bedient werden.
Was noch nicht barrierefrei ist
Ehrlichkeit ist hier nützlicher als eine schöne Behauptung:
- Der 3D-Rundgang stammt von einem anderen Anbieter und wird in einem eigenen Rahmen angezeigt. Auf seine Bedienbarkeit haben wir keinen Einfluss. Er ist mit einem Vorleseprogramm nur eingeschränkt nutzbar.
- Das Suchwunsch-Formular und die Online-Wertanalyse werden ebenfalls von anderen Anbietern bereitgestellt. Auch dort können wir die Beschriftungen nicht selbst anpassen.
- Videos haben keine Untertitel. Das lässt sich nachholen und ist vorgemerkt.
- Unsere PDF-Formulare sind ausfüllbar und druckbar, aber noch nicht als barrierefreie PDF-Dokumente ausgezeichnet.
Wenn Sie eine dieser Stellen brauchen und nicht weiterkommen: Rufen Sie uns an. Wir nehmen jede Anfrage auch am Telefon oder persönlich auf – das ist kein Ersatz für Barrierefreiheit, aber es lässt niemanden stehen.
Ein Problem melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das sich schlecht bedienen oder schlecht lesen lässt? Wir sind für den Hinweis dankbar.
Immoteufel – Erik GruberNeefestraße 9, 09119 Chemnitz
Telefon: +49 (0) 371 23552313
E-Mail: info@immoteufel.de