Die Auswahl eines Immobilienmaklers sollte nicht allein von einem versprochenen Höchstpreis oder der niedrigsten Provision abhängen. Vergleichen Sie, wie sorgfältig der Makler fragt, wie er Aussagen belegt und welche Aufgaben er tatsächlich übernimmt.
Erlaubnis und Verantwortliche prüfen
Die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien ist nach Paragraf 34c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Anbieter sollten im Impressum klar erkennbar sein und verständlich erklären können, wer Ihr Ansprechpartner ist und wie mit Objekt- und Interessentendaten umgegangen wird.
Bewertung nachvollziehen
Lassen Sie sich zeigen, welche Vergleichsdaten, Objektmerkmale und Annahmen in den Angebotspreis einfließen. Ein seriöser Makler benennt Bandbreiten und Unsicherheiten. Ein ungewöhnlich hoher Preisvorschlag ist ohne belastbare Herleitung kein Qualitätsmerkmal.
Leistungsumfang schriftlich vergleichen
- Welche Unterlagen werden geprüft und welche müssen Eigentümer selbst beschaffen?
- Welche Fotos, Texte, Objektseiten, Portale und weiteren Kanäle sind vorgesehen?
- Wie werden Anfragen qualifiziert, Besichtigungen organisiert und Rückmeldungen dokumentiert?
- Wie erfolgt die Vorbereitung für das Notariat und wo enden die fachlichen Befugnisse des Maklers?
Vertrag und Provision verstehen
Für Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt Textform. Laufzeit, Alleinauftrag, Kündigung, Provision und möglicher Aufwendungsersatz sollten vorab klar sein. Fragen Sie nach, wenn Leistungen oder zusätzliche Kosten unbestimmt formuliert sind.
Referenzen richtig einordnen
Bewertungen und Referenzobjekte können Hinweise geben, ersetzen aber nicht das Gespräch über Ihr konkretes Haus. Hilfreicher sind nachvollziehbare Beispiele ähnlicher Objektarten und eine Erklärung, welche Ergebnisse vom Markt und welche von der eigenen Leistung abhingen.
Kommunikation im Alltag testen
Achten Sie schon vor der Beauftragung auf Erreichbarkeit, Vorbereitung und Verständlichkeit. Vereinbaren Sie, wie oft Sie Berichte erhalten, wie Entscheidungen abgestimmt werden und wer bei Abwesenheit übernimmt. Keine seriöse Auswahlmethode kann einen bestimmten Verkaufserfolg garantieren.
Stand: 31. August 2026. Vertrags- und Provisionsfragen können eine individuelle Rechtsberatung erfordern.
Grundlage dieses Beitrags
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- Herausgeber beziehungsweise Quelle
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Titel der ursprünglichen Veröffentlichung
- Gewerbeordnung, Paragraf 34c: Erlaubnispflicht für Immobilienmakler
- Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
- 21.06.1869
- Datum des letzten Abrufs
- 31.08.2026
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- Herausgeber beziehungsweise Quelle
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Titel der ursprünglichen Veröffentlichung
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 656a: Textform für Maklerverträge
- Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
- 23.06.2020
- Datum des letzten Abrufs
- 31.08.2026
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- Herausgeber beziehungsweise Quelle
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Titel der ursprünglichen Veröffentlichung
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 652: Entstehung des Lohnanspruchs
- Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
- 18.08.1896
- Datum des letzten Abrufs
- 31.08.2026
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- Herausgeber beziehungsweise Quelle
- Verbraucherzentrale
- Titel der ursprünglichen Veröffentlichung
- Maklergebühren bei Immobilien: Welche sind erlaubt, welche nicht?
- Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
- 27.07.2026
- Datum des letzten Abrufs
- 31.08.2026