Eine schöne Lage oder ein überzeugender erster Eindruck reichen für eine Kaufentscheidung nicht aus. Vor der Finanzierung und dem Notartermin sollten Interessenten technische, rechtliche und wirtschaftliche Informationen zusammenführen. Die folgenden fünf Fragen schaffen dafür eine klare Reihenfolge.
1. Passt der dokumentierte Zustand zum sichtbaren Zustand?
Fragen Sie nach Baujahr, Modernisierungen, bekannten Schäden und noch offenen Maßnahmen. Lassen sich Veränderungen am Gebäude durch Rechnungen, Genehmigungen oder Pläne nachvollziehen? Bei technischen Zweifeln ist eine unabhängige fachliche Begutachtung sinnvoll; eine normale Besichtigung ersetzt sie nicht.
2. Welche Unterlagen liegen vollständig vor?
Wichtig sind je nach Objekt unter anderem Grundbuchangaben, Flurkarte, Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Nachweise zu Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Informationen zur Erhaltungsrücklage hinzu.
3. Welche Rechte, Lasten oder Nutzungsbindungen bestehen?
Dienstbarkeiten, Wohnrechte oder Grundpfandrechte können im Grundbuch stehen. Baulasten, Mietverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Vorgaben müssen gegebenenfalls aus anderen Unterlagen geprüft werden. Die rechtliche Ausgestaltung des Kaufvertrags gehört in die Hände der Notarin oder des Notars beziehungsweise einer Rechtsberatung.
4. Wie ist die energetische Situation einzuordnen?
Der Energieausweis ist bei vielen Verkäufen spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Er dient als Orientierung, prognostiziert aber keine individuellen Energiekosten. Heizungsart, Bauzustand und absehbare Maßnahmen sollten zusätzlich betrachtet werden.
5. Wie hoch ist der Gesamtaufwand nach dem Kauf?
Zum Kaufpreis kommen Erwerbsnebenkosten, Finanzierungskosten und möglicherweise Modernisierung oder Instandhaltung. Bei Wohnungen sind Hausgeld, Rücklage und mögliche Sonderumlagen relevant. Erst diese Gesamtsicht zeigt, ob die Immobilie langfristig zum verfügbaren Budget passt.
Vor der Unterschrift
Der notarielle Vertrag wird vorbereitet, wenn die wesentlichen wirtschaftlichen Punkte geklärt sind. Offene technische oder finanzielle Fragen sollten nicht auf den Beurkundungstermin verschoben werden. Der Notar gestaltet die rechtliche Abwicklung neutral; er bewertet weder den baulichen Zustand noch die Angemessenheit des Kaufpreises.
Stand: 31. August 2026. Diese Orientierung ersetzt keine Bau-, Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.
Grundlage dieses Beitrags
-
- Herausgeber beziehungsweise Quelle
- Medienverbund der Notarkammern
- Titel der ursprünglichen Veröffentlichung
- Immobilienkauf nicht ohne Notarin oder Notar – Komplikationen beim Immobilienkauf vermeiden
- Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
- 22.02.2022
- Datum des letzten Abrufs
- 31.08.2026
-
- Herausgeber beziehungsweise Quelle
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Titel der ursprünglichen Veröffentlichung
- Grundbuchordnung, Paragraf 12: Grundbucheinsicht bei berechtigtem Interesse
- Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
- 24.03.1897
- Datum des letzten Abrufs
- 31.08.2026
-
- Herausgeber beziehungsweise Quelle
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Titel der ursprünglichen Veröffentlichung
- Paragraf 80: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (aktuelle Gesetzesfassung)
- Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
- 08.08.2020
- Datum des letzten Abrufs
- 31.08.2026