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Familienwohnen in Sachsen: Förderdarlehen seit August 2026 günstiger

Seit dem 19. August 2026 gelten im sächsischen Förderprogramm „Familienwohnen“ niedrigere Zinssätze. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können beim Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums von langfristig festen Konditionen profitieren.

Familie plant den Kauf eines Eigenheims mit Grundriss, Taschenrechner und Hausschlüssel

Für Familien in Chemnitz und ganz Sachsen kann der Weg ins eigene Zuhause seit dem 19. August 2026 etwas günstiger werden. Der Freistaat hat die Zinssätze im Förderprogramm „Familienwohnen“ um 0,5 Prozentpunkte gesenkt. Das Programm unterstützt Familien, die Wohneigentum kaufen, neu bauen oder im Rahmen der Förderrichtlinie schaffen und anschließend selbst nutzen.

Was hat sich bei den Zinsen geändert?

Der Förderzinssatz liegt je nach persönlicher und baulicher Ausgangslage nun zwischen 0,10 und 2,65 Prozent pro Jahr. Zuvor lag die Obergrenze bei 3,15 Prozent. Der für den Einzelfall ermittelte Sollzins gilt grundsätzlich über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren und schafft damit eine langfristig kalkulierbare Grundlage.

Wie hoch der individuelle Zinssatz tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Zahl der Kinder, dem Haushaltseinkommen und der energetischen Qualität beziehungsweise Sanierung der Immobilie ab. Die genaue Kondition legt die Sächsische Aufbaubank erst nach Prüfung aller Antragsunterlagen fest.

Bis zu 80.000 Euro Förderkredit pro Haushalt

Für die Schaffung von Wohneigentum können Haushalte einen Förderkredit von bis zu 80.000 Euro erhalten. Lebt ein Familienmitglied mit Mobilitätseinschränkungen im Haushalt, ist ein Zuschlag von bis zu 10.000 Euro möglich. Das Darlehen kann mit weiteren Förderangeboten kombiniert werden, sofern deren Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.

Ein Rechenbeispiel des Freistaates zeigt die mögliche Wirkung: Eine Familie mit zwei Kindern, die eine Bestandswohnung in Sachsen kauft und energetisch saniert, erhält das Förderdarlehen nach den neuen Konditionen beispielhaft zu 1,35 statt zuvor 1,85 Prozent. Laut Medieninformation reduziert sich die Zinslast dadurch über die Laufzeit um rund 5.000 Euro.

Wer kann „Familienwohnen“ nutzen?

Das Angebot richtet sich an Familien, die in Sachsen selbst genutztes Wohneigentum schaffen möchten. Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören nach Angaben der SAB:

  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Berücksichtigt werden können außerdem Kinder über 18 Jahren mit Behinderung, für die Kindergeld bezogen wird.
  • Gefördert werden unter anderem der Erwerb, der Neubau, bestimmte Umbauten zu Wohnraum sowie gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte zur Selbstnutzung. Mietwohnraum ist ausgeschlossen.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei Ehegatten und Lebenspartnerschaften 100.000 Euro, bei Alleinstehenden 60.000 Euro nicht überschreiten. Die Grenze erhöht sich für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 10.000 Euro.
  • Mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten müssen aus Eigenmitteln finanziert werden.
  • Ein Bestandsgebäude muss mindestens die Energieeffizienzklasse E aufweisen oder diese durch die geplante Sanierung erreichen. Für bestimmte Denkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz gelten Ausnahmen.
  • Das geförderte Wohneigentum soll 25 Jahre selbst genutzt werden.

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Besonders wichtig ist die Reihenfolge: Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst begonnen werden, nachdem die Förderdarlehen zugesagt wurden. Nach den Hinweisen der SAB sollte ein Kauf- oder Bauvertrag vorher noch nicht oder nur mit einem passenden Rücktrittsrecht geschlossen werden. Wer eine konkrete Immobilie ins Auge gefasst hat, sollte die Förderung deshalb frühzeitig in die Finanzierungsplanung einbeziehen und sich vor einer verbindlichen Unterschrift beraten lassen.

Den persönlichen Zinssatz online prüfen

Auf der Programmseite der SAB ist ein Zinsrechner eingebunden. Dort können Familien unter anderem Kinderzahl, Baujahr, Energieeffizienz und Einkommenssituation angeben und eine erste Orientierung zu ihrem möglichen Förderzins erhalten. Das Ergebnis ist noch keine Förderzusage; die verbindliche Kondition ergibt sich erst aus der Prüfung des vollständigen Antrags.

Was bedeutet die Förderung für Käufer in Chemnitz?

Das Förderdarlehen kann die Gesamtfinanzierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung spürbar entlasten. Entscheidend bleibt jedoch eine vollständige Kalkulation: Neben dem Kaufpreis gehören auch Kaufnebenkosten, mögliche Sanierungen, laufende Belastungen und ausreichend finanzielle Reserven auf den Prüfstand. Fördermittel sollten deshalb als ein Baustein der Finanzierung betrachtet werden – nicht als Ersatz für eine individuelle Finanzierungsberatung.

Wenn Sie in Chemnitz oder Umgebung eine passende Immobilie suchen oder vor dem Kauf den Zustand, die Unterlagen und den realistischen Gesamtaufwand einordnen möchten, begleiten wir Sie gern auf dem Weg zu einer fundierten Entscheidung.

Stand: 20. August 2026. Förderbedingungen und Zinssätze können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der Sächsischen Aufbaubank und die individuelle Förderzusage. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Finanzierungs-, Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und weiterführende Informationen

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IMMOTEUFEL – Erik Gruber

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