Was die KfW zum Förderprogramm geändert hat
Die KfW informiert, dass Bund und Förderbank das Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, bekannt als „Jung kauft Alt“, verbessert haben. Die neuen Regelungen gelten nach Angaben der KfW seit dem 3. August 2026. Sie richten sich an Familien, die eine ältere Wohnimmobilie mit schwachem Energiestandard kaufen, selbst bewohnen und anschließend energetisch sanieren möchten.
Besonders deutlich steigen die möglichen Kreditbeträge. Bei einem Kind nennt die KfW nun bis zu 140.000 Euro. Bei zwei Kindern sind bis zu 160.000 Euro vorgesehen, bei drei oder mehr Kindern bis zu 180.000 Euro. Damit kann ein größerer Teil des Kaufpreises über den zinsverbilligten Förderkredit finanziert werden. Die konkrete Finanzierung muss jedoch immer zur persönlichen Einkommens- und Ausgabensituation passen.
Für wen Jung kauft Alt gedacht ist
Nach Angaben der KfW kommen Privatpersonen in Betracht, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum erwerben. Im Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen; für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Einzelfall anhand der vollständigen Förderbedingungen geprüft.
Auch die Immobilie selbst muss bestimmte Merkmale erfüllen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis die Energieeffizienzklasse F, G oder H ausweisen. Der Förderkredit wird laut KfW nicht direkt bei der Förderbank, sondern über einen Finanzierungspartner beziehungsweise die Hausbank beantragt. Familien sollten deshalb Kauf, Finanzierung und Förderprüfung zeitlich aufeinander abstimmen.
Sanierung innerhalb von 54 Monaten: jetzt zwei Wege
Wer die Förderung nutzt, verpflichtet sich nach der KfW-Mitteilung, die erworbene Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage energetisch zu sanieren. Möglich bleibt eine Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE. Neu ist, dass die Anforderungen alternativ auch durch mehrere energetische Einzelmaßnahmen erfüllt werden können. Das schafft mehr Spielraum für unterschiedliche Gebäude und Sanierungspläne.
Bei diesem Weg nennt die KfW in der Regel den Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade, die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke sowie den Heizungstausch. Für den neuen Wärmeerzeuger gilt ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Erfüllt das Gebäude diese Anforderung bereits, kann diese Einzelmaßnahme nach Angaben der KfW entfallen. Welche Ausführung im konkreten Objekt zulässig ist, sollte fachlich geplant werden.
Was Kaufinteressenten in Chemnitz jetzt beachten sollten
Für Familien in Chemnitz und Umgebung bedeutet die Änderung vor allem: Der energetische Zustand eines Hauses gehört früh auf den Tisch. Energieausweis, erwartbarer Sanierungsumfang und ein realistischer Kostenrahmen sollten bereits bei der Auswahl einer Bestandsimmobilie berücksichtigt werden. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte sowie der Finanzierungspartner können helfen, technische Anforderungen und Finanzierung sinnvoll zusammenzuführen.
Den in der Pressemitteilung genannten Effektivzins von 0,53 Prozent bezog die KfW ausdrücklich auf den Stand vom 30. Juli 2026, eine Laufzeit von 35 Jahren und eine Zinsbindung von 10 Jahren. Zinssätze können sich ändern. Vor einem Kauf sollten deshalb stets die aktuellen Konditionen und das vollständige Merkblatt geprüft werden. Immoteufel unterstützt Interessenten gern bei der Einordnung von Lage, Zustand und Marktwert einer Immobilie; eine individuelle Förder- und Finanzierungsberatung erfolgt durch die zuständigen Fachstellen.
Grundlage dieses Beitrags
-
- Herausgeber beziehungsweise Quelle
- KfW Bankengruppe
- Titel der ursprünglichen Veröffentlichung
- KfW und Bund verbessern Förderung für Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien
- Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
- 30.07.2026
- Datum des letzten Abrufs
- 22.08.2026