Immoteufel – Immobilienmakler in Chemnitz

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Rechte und Pflichten bei der Zusammenarbeit mit einem Makler

Welche Leistungen ein Immobilienmakler schuldet, welche Angaben Auftraggeber bereitstellen sollten und wann eine Provision entsteht, hängt vom Vertrag und vom konkreten Immobiliengeschäft ab. Hier finden Eigentümer und Kaufinteressenten die wichtigsten Grundlagen verständlich zusammengefasst.

Makler und Immobilieneigentümer besprechen einen Maklervertrag und Verkaufsunterlagen

Ein Maklervertrag legt fest, welche Immobilie vermittelt oder nachgewiesen werden soll, welche Leistungen vereinbart sind, wie lange der Auftrag läuft und unter welchen Voraussetzungen eine Provision anfällt. Deshalb gibt es keine für jeden Auftrag identische Leistungsliste. Entscheidend sind der konkrete Vertrag und die gesetzlichen Regeln.

Was im Maklervertrag klar geregelt sein sollte

  • Auftrag und Immobilie: Welche Verkaufs- oder Suchleistung wird für welches Objekt vereinbart?
  • Leistungsumfang: Dazu können Bewertung, Unterlagenprüfung, Exposé, Vermarktung, Interessentenqualifizierung, Besichtigungen und Begleitung bis zum Notartermin gehören.
  • Laufzeit und Beendigung: Beginn, Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und Folgen einer Beendigung sollten nachvollziehbar beschrieben sein.
  • Provision und Auslagen: Höhe, zahlungspflichtige Partei, Fälligkeit und eine etwaige Auslagenerstattung müssen transparent vereinbart werden.

Geht es um den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, muss der Maklervertrag nach Paragraf 656a BGB in Textform geschlossen werden. Eine E-Mail kann die Textform erfüllen; eine nur mündliche Absprache reicht für diese Verträge nicht aus.

Welche Pflichten der Makler übernimmt

Der Makler muss die konkret vereinbarten Leistungen sorgfältig erbringen. Angaben zur Immobilie dürfen nicht wissentlich falsch oder irreführend sein. Erkennt der Makler für die Entscheidung wesentliche Umstände, muss er damit verantwortungsvoll umgehen und darf Informationen nicht ungeprüft als eigene Gewissheit darstellen. Umfang und Intensität der Vermarktung richten sich nach dem Auftrag; eine pauschale gesetzliche Pflicht, immer möglichst viele Interessenten zu finden, besteht nicht.

Persönliche, finanzielle und objektbezogene Informationen sind vertraulich und datenschutzgerecht zu behandeln. Bei einer Tätigkeit für beide Seiten müssen Interessenkonflikte vermieden und die gesetzlichen Regeln zur Provision beachtet werden.

Wie Auftraggeber sinnvoll mitwirken

Eigentümer sollten bekannte Mängel, Rechte, Belastungen, Mietverhältnisse und bauliche Besonderheiten offenlegen sowie vorhandene Unterlagen vollständig bereitstellen. Für Fotos, Besichtigungen und Rückfragen werden abgestimmte Zugänge und erreichbare Ansprechpartner benötigt. Welche Mitwirkung rechtlich geschuldet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Kaufinteressenten sollten ihre Suchkriterien und den finanziellen Rahmen realistisch angeben. Wenn eine Finanzierung benötigt wird, erleichtert eine frühe Klärung mit Bank oder Finanzierungsberatung die weitere Abstimmung.

Wann entsteht der Provisionsanspruch?

Nach Paragraf 652 BGB entsteht der vereinbarte Maklerlohn grundsätzlich nur, wenn der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Aufwendungen sind nur zu ersetzen, wenn dies vereinbart wurde. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, kann von Vertragsinhalt und Ablauf abhängen.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gelten zusätzliche Regeln. Wird der Makler für beide Kaufvertragsparteien provisionspflichtig tätig, müssen sich beide nach Paragraf 656c BGB in gleicher Höhe verpflichten. Hat nur eine Partei den Makler beauftragt und sollen Kosten auf die andere Partei übertragen werden, muss die beauftragende Partei nach Paragraf 656d BGB mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleiben.

Widerruf bei online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen

Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag im Fernabsatz, etwa online oder per E-Mail, oder außerhalb der Geschäftsräume, kann grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Soll der Makler schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, sind die gesetzlichen Informationen und Erklärungen zu beachten. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des Paragrafen 356 BGB erlöschen.

So schafft Immoteufel Transparenz in Chemnitz

Vor Beginn eines Verkaufsauftrags besprechen wir Ziel, Leistungsumfang, Vermarktungsweg, Provision und benötigte Unterlagen. Während des Verkaufs erhalten Eigentümer nachvollziehbare Rückmeldungen zu Nachfrage, Besichtigungen und den nächsten Schritten. Rechtliche oder steuerliche Einzelfragen gehören in die Beratung durch Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

Grundlage dieses Beitrags

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Zusammenfassung von Immoteufel auf Grundlage der unten genannten Originalquellen.

Redaktionelle Zusammenfassung: Immoteufel – Erik Gruber

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IMMOTEUFEL – Erik Gruber

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